AGB - AnkerErfolg Werbeagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die AnkerErfolg mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) AnkerErfolg schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit AnkerErfolg als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AnkerErfolg ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AnkerErfolg in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von AnkerErfolg

(1) AnkerErfolg erbringt für den Kunden je nach Buchung folgende Dienstleistungen: Webdesign, SEO, SEA, Social Media Management und IT-Betreuung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet AnkerErfolg dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist AnkerErfolg nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Dienstleistungen höhere Konversionsraten oder Umsatzsteigerungen erzielen kann.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AnkerErfolg, bleibt der Vergütungsanspruch von AnkerErfolg unberührt.

(3) In Bezug auf die von AnkerErfolg zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht AnkerErfolg ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen AnkerErfolg und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen AnkerErfolg und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von AnkerErfolg angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von AnkerErfolg erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von AnkerErfolg ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AnkerErfolg ist anders lautend.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde AnkerErfolg nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) AnkerErfolg stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an AnkerErfolg zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 6 Monate.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Sollte die Zusammenarbeit länger als 6 Monate andauern, werden abweichend vom ursprünglichen Angebot die Dienstleistungen nach den aktuellen Stundensätzen von AnkerErfolg abgerechnet, es sei denn, es wurde ein Angebot für mehr als 6 Monate vereinbart.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AnkerErfolg beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei AnkerErfolg eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei AnkerErfolg vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AnkerErfolg sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AnkerErfolg in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. AnkerErfolg ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) AnkerErfolg wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AnkerErfolg ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass AnkerErfolg bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird AnkerErfolg innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist AnkerErfolg gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AnkerErfolg unberührt.

§ 8 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass AnkerErfolg überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AnkerErfolg insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von AnkerErfolg erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von AnkerErfolg für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AnkerErfolg nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AnkerErfolg über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Haftung

(1) AnkerErfolg haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AnkerErfolg nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AnkerErfolg nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt stets unberührt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen oder zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet AnkerErfolg nicht.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AnkerErfolg die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt AnkerErfolg von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, AnkerErfolg hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AnkerErfolg maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von AnkerErfolg. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von AnkerErfolg.